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Sinkende Strombeschaffungspreise werden durch kontinuierlich steigende Abgaben, Entgelte und Umlagen kompensiert – der Gesamtpreis bleibt also unverändert oder steigt sogar weiter an. Ein Preisbestandteil, der für diese Entwicklung mitverantwortlich ist, sind die sogenannten Netznutzungsentgelte. Die Netzentgelte betragen durchschnittlich über 15 % der gesamten Strombeschaffungskosten eines Industriebetriebes. Unternehmen, die ein stromnetzentlastendes, sogenanntes atypisches Netzverhalten vorweisen, können durch die Beantragung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV diesen Kostenbestandteil deutlich reduzieren.
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