Die Herkunft von Erdgas nachweisen

Bis zum Ukraine-Krieg stand der Erdgaspreis für den Verbraucher im Fokus. Nun spielen Versorgungssicherheit und die Herkunft des Gases eine bedeutende Rolle. Viele Verbraucher wollen kein russisches Gas mehr verwenden, um nicht den Kriegstreiber Russland zu unterstützen.

Unna. Die Neuausrichtung des internationalen Erdgasmarktes und der Umbruch des Bezugs für den deutschen Markt bieten die Gelegenheit, ein Nachweissystem zu etablieren, um die Herkunft des Erdgases gegenüber den Verbrauchern auszuweisen. In der RED II ist die Nachweisführung fossiler Energieträger in Artikel 19 längst beschrieben. Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Herkunftsnachweise für Energie aus nicht erneuerbaren Quellen ausgestellt werden. Dabei zählen zu den Mindestangaben eines Herkunftsnachweises Angaben zur Energiequelle und zum Standort. Auf Erdgas bezogen könnten Angaben zum Bezugsland und Förderregion sowie zur Art der Gasförderung (Stichwort Fracking) ausgewiesen werden.

Für Biomethan wird seit über 10 Jahren Herkunft und Qualität jeder einzelnen produzierten Kilowattstunden nachgewiesen. „Das System der Massenbilanzierung, getrennt von der Transportabwicklung im Erdgasnetz, ließe sich ohne Weiteres auf Erdgas übertragen.“ erläutert Vera Schürmann, Geschäftsführerin der Green Navigation. Die Nachweisexperten aus Unna betreiben seit vielen Jahren ein eigenes Massenbilanzsystem für Biomethan, ein Nachweisregister für biogenes Flüssiggas und sind mit der Bedienung anderer Nachweissysteme, wie Nabisy und HKNR, gut vertraut.

„Auf Basis unseres Massenbilanzsystems BiMaS sind wir bereits heute in der Lage, Nachweise bis zum Endverbraucher zu erzeugen“ erläutert Schürmann und weiter „Zwingende Voraussetzung für die Erdgas Nachweisführung ist die Erfassung der Herkunft und Qualität des importierten Erdgases. Diese Eigenschaften müssen bei jedem einzelnen Handelsschritt mitgeführt werden.“ Ideal wäre aus Sicht der Unneraner Nachweisführer, die Massenbilanz auf 12 Monate zu beziehen, entweder auf ein Kalenderjahr oder auf ein Gaswirtschaftsjahr. In einem ersten Schritt könnte man mit einem deutschlandweiten System starten und dieses anschließend auf internationaler Ebene ausweiten.

„Möchte ein Versorger aufgrund der aktuellen Dringlichkeit nicht auf den Aufbau eines übergeordneten Systems warten, kann mittels individueller Massenbilanz die Herkunft des Erdgases ausgewiesen werden“ signalisiert Schürmann und zeigt auf „Denkbar ist das Angebot eines Wahltarifs, bei dem sich der Kunde bewusst für Erdgas mit Herkunftsnachweis entscheiden kann.“  Bei einem solchen Vorgehen müsste nicht die Herkunft des gesamten Gasbezuges bekannt sein. Lediglich für die Menge des Wahltarifs müsste die Herkunft über ein geeignetes Zertifikat des Vorlieferanten bzw. des Importeuers vorliegen. „In der aktuellen Situation steht Versorgungssicherheit an aller erster Stelle. Die Herkunft gewinnt dann an Bedeutung, wenn die Sicherheit wieder gegeben ist. Dennoch ist es sinnvoll, jetzt die richtigen Weichen zu stellen“ schließt Schürmann.


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